Das Web beobachten mit Google Alerts

Interessiert es Sie was im Web über Ihr Unternehmen geschrieben wird?

Um „Web-Monitoring“ durchführen zu könne´n benötigen Sie keine teure Software. Kostenlose Tools wie z.B. „Google Alert“  finden Sie im Netz.

Ich nutze Google Alert, das funktioniert sehr gut und ist gut einstellbar.

Sie benötigen dazu ein (kostenloses) Google-Konto, klicken Alerts an, geben den gewünschten Suchbegriff ein, wählen aus was gesucht werden soll und wie oft Sie die Links zu den Fundstellen zugesandt bekommen möchten … fertig.

Schluss mit Reiseverkehren bei Stadtwerken & Co

Private Busunternehmen in Niedersachsen fühlen sich durch kommunale Betriebe bedroht.

Immer häufiger schrecken kommunale Unternehmen in Niedersachsen mit einer dominierenden Rolle im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht davor zurück, als Reiseveranstalter mit eigenem Reisebus in Konkurrenz zu mittelständischen Unternehmern zu treten, so der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in einer Pressemeldung. Als Interessenvertretung von rund 300 privaten Busunternehmern fordert der GVN deshalb „die sofortige Einstellung dieses rechtswidrigen Verhaltens“.

GVN-Hauptgeschäftsführer Bernward Franzky: „Die Niedersächsische Gemeindeordnung lässt eine wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand nur zu, wenn ein öffentlicher Zweck das Unternehmen rechtfertigt und dieser Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann.“

Wenn die Kommunen weiterhin an ihrem Verhalten festhielten und in den Markt der privaten Verkehrsunternehmer drängten, würden insbesondere die inhabergeführten und sowohl im ÖNPV als auch im Reiseverkehr tätigen Unternehmen in ihrer Existenz bedroht. Sie hätten keine Chance gegen subventionierte Reiseveranstaltungen und Werbeetats – oder aber gegen die Verlagerung der Reiseveranstaltungen kommunaler Anbieter auf Unternehmensableger, die nach außen hin als private Reiseveranstalter aufträten.

Am jüngsten Beispiel der Stadtwerke Osnabrück werde deutlich, „dass fahrlässig die Existenz der örtlichen, Gewerbesteuer zahlenden, privaten Busunternehmen in Frage gestellt wird“. Zudem sei hier nicht transparent, ob aus Abgaben und Gebühren der Reiseverkehr quersubventioniert werde. Der GVN habe die Kommunalpolitiker, Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag und die Abgeordneten im Deutschen Bundestag aus dem Osnabrücker Land deutlich aufgefordert, diesen „volkseigenen Reiseverkehr“ sofort zu unterlassen und sich nicht außerhalb der öffentlichen Daseinsvorsorge zu betätigen. (ah)

Quelle:omnibusrevue/gvn

Bald Busfahrer-Notstand ?

Gut ausgebildetes Personal ist gerade in der Personenbeförderung enorm wichtig.

Neben fahrerischem Können, immerhin hat ein Busfahrer oftmals bis zu 100 Personen im Bus und damit eine enorme Verantwortung, sind auch der richtige Umgang mit (manchmal vielleicht schwierigen) Gästen z.B. enorm wichtig.

Trotzdem ist „Busfahrer“ ein Beruf mit Nachwuchsproblemen

http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article13531897/Deutschland-gehen-die-Busfahrer-aus.html

Immer wieder aktuell: Betrugsversuche mit Schecks

In den letzten Tagen und Wochen lese ich ihn verschiedenen Foren von aktuellen Betrugsversuchen im Zusammenhang mit Gruppenreisen die angeblich „gesponsert“ sind.

Die Masche ist in der Regel immer die gleiche

- es wird eine Reservierung für eine Gruppe getätigt, ob Hotel, FeWo, Busunternehmen ist egal
- ein „Sponsor“ hat einen Scheck ausgestellt, dessen Betrag aber deutlich über der Forderung für die reservierten Leistungen liegt
- der Scheck wird zugesandt mit der Bitte, diesen bei der Bank einzureichen und die entsprechende Überzahlung
(meist mehrere tausend Euro) zurüclzuüberweisen, da für die Reiseteilnehmer noch weitere Leistungen vorfinanziert werden müssen
- meist kommen die Geschäftspartner aus

Dass diese Schecks i.d.R. als gestohlen gemeldet sind, platzen oder sonstwie das Papier nicht wert sind auf dem sie gedruckt sind, sollte wirklich jedem klar sein.

Wer den Scheck einricht darf davon ausgehen, dass er wegen der zu erwartenden Rücklastschrift für die Schecksperre noch einiges an Gebühren an seine Hausbank „abdrücken“ darf ….

Immer mehr Gäste kommen nach Wien, aber Umsatz sinkt – Nächtigungsrekord – Wien – krone.at

Immer mehr Gäste kommen nach Wien, aber Umsatz sinkt – Nächtigungsrekord – Wien – krone.at.

DB will offenbar das Fernbusnetz ausbauen – touristik aktuell

DB will offenbar das Fernbusnetz ausbauen – touristik aktuell.

Die Deutsche Bahn rüstet sich für die von der Bundesregierung geplante Liberalisierung der Fernbusbranche. Nach einem Bericht der Zeitung „Wirtschaftswoche“ will die DB ihr bundesweites Liniennetz massiv ausbauen.

Dazu habe die Konzerntochter Bex mehrere tägliche Fernbuslinien bei Regierungsbehörden beantragt. Im Zentrum stehen den Angaben zufolge Strecken zwischen Großstädten, die die Bahn bereits mit Intercity- und ICE-Zügen bedient. So sollen DB-Busse bereits ab Januar 2011 bis zu zwei Mal täglich in beide Richtungen zwischen Köln und Hamburg fahren. Weitere geplante Linien seien unter anderem Passau–München–Hamburg–Lübeck, Dresden–Köln–Düsseldorf und Bielefeld–Hannover–Hamburg.

Auch preislich will die Bahn laut Wirtschaftswoche in die Offensive gehen. So soll die Fahrt von Köln nach Hamburg 35 Euro und damit 20 Prozent weniger als ein ICE-Ticket mit Bahncard 50 kosten. Zudem werde es Sonderangebote ab einem Euro geben. Damit sollen die Fernbuslinien, die dem Bericht zufolge auch einen einheitlichen Markenauftritt sowie ein Vertriebssystem mit einfacher Preisstruktur bekommen, vor allem preisorientierte Fahrgäste ansprechen.

Schon jetzt verfügt der DB-Konzern über die größte Busflotte in Deutschland. Zu den Tochterunternehmen gehören Bex, Autokraft und Regiobus Dresden, die 2009 auf 22 Fernbuslinien 700.000 Passagiere beförderten.

Kaffeefahrten: Viele falsche Versprechungen

Kaffeefahrten: Viele falsche Versprechungen

Kaffeefahrt Reisebus Innenansicht
Besonders Senioren unternehmen gern Tagesreisen und diese am liebsten mit dem Bus – sei es, um eine Stadt zu besichtigen oder einen Ausflug ins Grüne zu machen. Der Wunsch nach Geselligkeit und Abwechslung für wenig Geld steht dabei meist ganz oben. Viele Reiselustige nehmen deshalb in Kauf, dass auch eine Verkaufsveranstaltung auf dem Programm steht. Doch aufgepasst: Hier geht es nicht um eine günstige Tagesfahrt, sondern vor allem ums Geschäft.

 

Viele falsche Versprechungen

Oft locken die Veranstalter von Werbefahrten in Zeitungsinseraten und Hauswurfsendungen mit niedrigen Preisen, versprechen den Teilnehmern Geschenke, ein leckeres Mittagessen und natürlich viele Schnäppchen bei der Verkaufsshow. Die findet meist in einem abgelegenen Lokal fern von touristischen Attraktionen statt, damit auch möglichst alle Reisende daran teilnehmen. Geschulte Verkäufer bieten dort ihre Waren an und animieren zum Einkaufen. Das Angebot reicht von Decken über Kochtöpfe bis zu Vitaminpillen und Wellnessprodukten. Doch die „Schnäppchen“, die man im normalen Handel nicht erwerben kann, entpuppen sich meist als überteuert. Viele Produkte sind zudem von minderer Qualität oder erweisen sich schlichtweg als nutzlos.

Häufig wird die Tagesreise schon vorher zum Flop. So wird kurzerhand das Fahrtziel geändert oder die Anreise dauert doppelt so lange wie angekündigt, weil noch weitere Reisende eingesammelt werden. Kaum ist das Ziel erreicht, muss man schon wieder die Heimreise antreten. Für den eigentlich kostenlosen Eintritt in die Landesgartenschau wird abkassiert und der versprochene „Esskorb“ ist zufällig gerade ausgegangen. Wenn sich dann noch das leckere Mittagsmenu als Dosensuppe herausstellt, sind die meisten bereits bedient.

Tagesausflügler müssen sich nicht alles bieten lassen

Wer eine Busfahrt mit anschließender Verkaufsveranstaltung bucht, steht unter dem Schutz des Pauschalreiserechts. Wird die Reise durch Pannen gravierend beeinträchtigt oder hält der Reiseveranstalter seine Versprechungen nicht ein, muss er dafür geradestehen. Der Reisende kann z.B. einen Teil des gezahlten Reisepreises zurückverlangen, wenn wegen des endlos langen Einsammelns von Reisenden eine zugesicherte Stadtbesichtigung ausfällt. Tagesausflügler müssen auch nicht in Kauf nehmen, wenn die Tour statt ins romantische Heidelberg auf einen hessischen Bauernhof geht. Allerdings lohnt es sich wegen des niedrigen Teilnehmerpreises in der Regel nicht, gegen den Veranstalter rechtlich vorzugehen.

Auch Gewinnversprechen müssen Anbieter einer Kaffeefahrt einlösen. Unseriöse Veranstalter schicken persönliche Einladungen nach Hause und lassen die Empfänger glauben, einen Preis gewonnen zu haben. In Wirklichkeit dienen die „Gewinne“ nur als Lockvogel für den Kauf von überteuerten Waren. Von echten Preisen ist meist nichts zu sehen oder sie stammen aus der Kategorie „Ramsch“. Wer seinem versprochenen Gewinn hinterherläuft, tut dies fast immer vergeblich. Dafür gewinnen Verbraucher vor allem eines: die Erkenntnis, auf die Nase gefallen zu sein.

Einkauf auf Kaffeefahrt kann rückgängig gemacht werden

Wer auf einer Freizeitveranstaltung wie einer Kaffeefahrt Waren erwirbt und dies im Nachhinein bereut, muss nicht am Kaufvertrag festhalten. Drückt der Preis der neuen Heizdecke auf den Magen oder kommen doch Zweifel an der angepriesenen Wunderwirkung der Mineralstoffkapseln, kann der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Aushändigung der Widerrufsbelehrung ohne Begründung vom Kaufvertrag Abstand nehmen. Die Widerrufsfrist beträgt sogar einen Monat, wenn die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wird (Link öffnet in neuem FensterBürgerliches Gesetzbuch, § 355 Abs. 2 Satz 2).

Tipp:
Schicken Sie aus Beweisgründen einen Widerruf an den Vertragspartner immer so ab, dass Sie die Einhaltung der Frist nachweisen können. Hierzu eignen sich ein Fax mit Sendebericht oder ein Einwurfeinschreiben. Am sichersten, aber auch am teuersten ist allerdings das Einschreiben mit Rückschein, bei dem Sie eine vom Empfänger gegengezeichnete Empfangsbestätigung bekommen. 

Achten Sie beim Abschluss von Verträgen unbedingt auf das richtige Datum. Unseriöse Anbieter versuchen immer wieder, das Widerrufsrecht durch Zurückdatieren des Vertrages zu umgehen.

Kostet die Ware nicht mehr als 40 Euro, bezahlen Sie sofort und nehmen Sie sie mit, können Sie den Vertrag nicht widerrufen.

Geld zurück bei Kauf von Wundermitteln

Die Geschäftsprofis nutzen geschickt die Sorgen gerade älterer Verbraucher um Gesundheit und Wohlergehen aus. Doch die angepriesenen Gesundheitsprodukte halten selten, was sie versprechen. Wer ein „Wundermittel“ – ob gegen Krebs oder für ein starkes Herz – erwirbt und im Nachhinein davon enttäuscht ist, für den gibt es zumindest einen Trost: Er kann den Vertrag rückgängig machen. Denn Verkäufer, die auf Kaffeefahrten Produkte wie Heilmittel, Magnetmatten oder Rheumadecken anbieten und gleichzeitig auf deren heilende oder schmerzlindernde Wirkung hinweisen, verstoßen gegen das Heilmittelwerbegesetz. Kommt daraufhin ein Vertrag zustande, ist er unwirksam und der Käufer muss den Kaufpreis nicht bezahlen. Hat er bereits gezahlt, kann er das Geld zurückverlangen. Allerdings muss der Käufer im Zweifelsfall den gesetzlichen Verstoß, d. h. die Werbeaussagen des Verkäufers nachweisen.

Wenn der Veranstalter pleite geht

Fällt die gebuchte Kaffeefahrt ins Wasser, weil der Veranstalter Insolvenz angemeldet hat, bleiben Reisende fast immer auf ihren Kosten sitzen. Denn bei Kurzreisen ohne Übernachtung, die nicht länger als 24 Stunden dauern und nicht mehr als 75,00 Euro kosten, müssen sich Reiseveranstalter ausnahmsweise nicht gegen das Insolvenzrisiko absichern.

Verkaufsveranstaltungen im Ausland

Schließt der Verbraucher bei einer Verkaufsfahrt im Ausland einen Vertrag mit einer ausländischen Firma ab und wählen die Vertragsparteien kein anderes Recht, gilt das Recht des ausländischen Staates. Hat der Käufer etwa in der Türkei einen Teppich erstanden, beurteilt sich ein möglicher Widerruf nach türkischem Recht – auch wenn der Teppich nach Deutschland geliefert werden soll. Nach deutschem Recht kann ein im Ausland geschlossener Vertrag nur widerrufen werden, wenn
· der Verkäufer den Verbraucher in Deutschland zu der Reise ins Ausland animiert hat, um ihn dort zum Kauf zu bewegen oder
· der Verbraucher eine Pauschalreise ins Ausland gebucht und der deutsche Reiseveranstalter im Urlaubsland die Teilnahme an der Verkaufsfahrt selbst organisiert hat.

Tipp
Auch wenn sich die Rechte des Verbrauchers nach ausländischen Regeln bestimmen, muss das nicht nachteilig sein. Mittlerweile können Verträge, die auf Kaffeefahrten in Ländern der Europäischen Union geschlossen werden, nach Europäischem Recht widerrufen werden. Informieren Sie sich dazu beim Link öffnet in neuem FensterEuropäischen Verbraucherzentrum.

Darauf sollten Sie achten

  • Kaffeefahrten sollen in erster Linie die Kasse des Verkäufers zum Klingeln bringen. Dabei gilt: Je günstiger die Reise, desto spärlicher die touristischen Attraktionen. Lassen Sie also im Zweifel die Finger davon.
  • Wer trotzdem mitfahren will: Keiner kann Sie zwingen, an der Verkaufsveranstaltung teilzunehmen. Sie können in der Zeit genauso gut etwas anderes unternehmen. Trotzdem haben Sie einen Anspruch auf alle bezahlten Leistungen. Der Veranstalter darf Sie also nicht von der gebuchten Schifffahrt ausschließen oder die Verpflegung streichen. Auch die versprochenen – allerdings oft geringwertigen – Geschenke dürfen Sie einfordern. Ob Sie diese auch bekommen, ist eine andere Frage.
  • Denken Sie dran: Die auf der Werbeveranstaltung angebotenen Waren sind meist überteuert oder minderwertig. Fallen Sie nicht auf die unzähligen Versprechungen der Verkäufer herein, Wundermittel gibt es nicht! Vorsicht ist auch bei Sonderangeboten und Spezialrabatten angebracht. Selbst die sind häufig noch teurer als vergleichbare Produkte zu regulären Preisen.
  • Lassen Sie sich auf keinen Fall zu einem Kauf drängen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht wollen oder nicht verstanden haben. Lassen Sie sich nicht durch Drohungen einschüchtern.
  • Achten Sie bei einer Bestellung auf das richtige Datum im Vertrag und verlangen Sie die Vertragsdurchschrift. Name und Adresse des Verkäufers müssen dort vollständig angegeben sein. Ein Postfach reicht für eine spätere Reklamation nicht aus. Vorsicht ist trotzdem angebracht, denn manche Händleradressen sind frei erfunden.
  • Zahlen Sie nichts an. Wer den Kaufvertrag widerruft, bekommt sonst womöglich nur schwer sein Geld wieder zurück.
  • Wer den Kauf bereut: Die meisten Verträge, die auf Kaffeefahrten geschlossen werden, können ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden – am besten per Einschreiben. Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bleibt Ihnen auch noch länger Zeit, sich vom Vertrag zu lösen. Wichtig: Kostet die Ware nicht mehr als 40 Euro und wird sie sofort bezahlt und mitgenommen, kann der Vertrag nicht widerrufen werden.
  • (Quelle: Verbraucherzentrale NRW)

    Wie die Bahn ein kreatives Start-up zerstört

    Bus-Start-up

    Wie die Bahn kreative Konkurrenz zerstört

    Von Sven Böll

    Drei Studenten wollen mehr Wettbewerb beim Fernverkehr – und gründen eine Mitfahrzentrale für Busse. Die Kunden jubeln über das günstige Angebot. Doch die Bahn will den unliebsamen Wettbewerber loswerden und verklagt die junge Firma. Damit könnte der Staatskonzern das Start-up in den Ruin treiben.

    Hamburg – Immerhin haben sie ihren Humor noch nicht verloren. Christian Janisch und Ingo Mayr-Knoch sitzen in einem Bonner Bistro, trinken Apfelschorle, lachen viel und sehen mit ihrer Kapuzenjacke und ihrem braun-grau karierten Wollpulli auch sonst nicht gerade aus wie die BWL-Edition des Teufels.

    Dabei tun die beiden 25- und 28-Jährigen zusammen mit ihrem Studienfreund Alexander Kuhr, 27, ganz viel Böses. Zumindest nach Ansicht der Deutschen Bahn. Denn die hat deren junge Firma Yourbus verklagt. „Wir fahren trotzdem noch immer gerne Zug“, sagen Janisch und Mayr-Knoch.

    Yourbus gegen Deutsche Bahn – das ist nicht einmal der berühmte Kampf „David gegen Goliath“, eher schon eine Art „Davidchen gegen GOLIATH“. Denn der Staatskonzern mit seinen 30 Milliarden Euro Umsatz und 240.000 Mitarbeitern will erreichen, dass die noch junge Drei-Mann-Bude vom Markt verschwindet. Auf 16 Seiten haben die Bahn-Anwälte in Schachtelsätzen zusammengetragen, warum das Studenten-Start-up das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb missachtet, sich also nicht an die guten Sitten der Marktwirtschaft hält.

    Dabei kämpfen die drei Absolventen für die Marktwirtschaft. Sie wollen einem Bereich Wettbewerb einhauchen, der noch so reglementiert ist, als würde Erich Honecker und nicht Angela Merkel die Richtlinien der Politik bestimmen.

    Vor zwei Jahren haben Janisch, Mayr-Knoch und Kuhr eine Mitfahrzentrale für Busse gegründet. Unter www.deinbus.de kann jeder nach Mitfahrern für eine Bustour suchen oder selbst eine Fahrt organisieren – etwa von Frankfurt nach Köln. Finden sich mindestens zehn Teilnehmer, kümmert sich die Firma um den Bus.

    Nur rund 50 Fernbus-Verbindungen

    Dass die Prozedur etwas kompliziert ist, hat einen einfachen Grund: Für ihren Plan, Fernbusse durchs Land zu schicken, mussten Janisch und Co. eine Lücke im Personenbeförderungsgesetz finden. Dieses stammt aus dem Jahr 1934 und gesteht der Bahn seither ein Quasi-Monopol beim Fernverkehr zu.

    Laut dem Gesetz können Linienverkehre mit dem Bus auf einer Strecke, auf der schon Züge fahren, nur dann genehmigt werden, wenn sie eine „deutliche Verbesserung des Angebots“ darstellen. Es ist ein bisschen so, als hätte der Gesetzgeber den Markteintritt von Pepsi-Cola mit dem Argument verhindert, es gebe ja schon Coca-Cola.

    Einst sollte das Gesetz die vom Staat finanzierte Bahn-Infrastruktur vor privater Konkurrenz schützen. Es hat aber vor allem dazu geführt, dass Busse auch acht Jahrzehnte später noch immer kein gängiges Fortbewegungsmittel in der viertgrößten Volkswirtschaft der Welt sind.

    Während in den USA Greyhounds quer durchs Land fahren, bleiben den Deutschen auch im 21. Jahrhundert meist nur Auto, Flugzeug und eben die Bahn. Es gibt gerade einmal rund 50 Fernbus-Verbindungen – vor allem von und nach Berlin. Diese wurden noch zu Zeiten der deutschen Teilung genehmigt. Dabei zeigt eine Studie des Umweltbundesamtes, dass die CO2-Bilanz von Bussen aufgrund einer im Schnitt höheren Auslastung besser ist als die von Zügen.

    Allerdings verbietet das antiquierte Gesetz nicht, sich spontan zu Fahrgemeinschaften zusammenzutun. Diese Lücke nutzt Yourbus aus. Es gibt keinen festen Plan, nach dem die Busse fahren, sondern eine Tour geht erst los, wenn sich ausreichend Mitfahrer gefunden haben.

    Es handelt sich also – so heißt das im Beamtendeutsch – um Gelegenheits- und nicht um Linienverkehr. Zu diesem Schluss ist zumindest das Landratsamt Bodenseekreis gekommen, als es den damaligen Studenten aus Friedrichshafen im Frühjahr 2008 die Genehmigung für die Firma erteilte.

    „Die Bahn will uns plattmachen“

    Seit gut einem halben Jahr bietet Yourbus nun Touren an. Die Firma gewinnt Woche für Woche neue Mitfahrer, hat bereits viele Stammkunden und bei Facebook mehr als tausend Fans. „Die Leute schätzen vor allem den niedrigen Preis“, sagt Christian Janisch. Der 2,5-Stunden-Bustrip von Frankfurt nach Köln kostet bei Yourbus 12,50 bis 15 Euro. Bei der Bahn werden ohne BahnCard dagegen 64 Euro fällig. Dafür dauert die Fahrt nur rund eine Stunde und 15 Minuten.

    Es dürfte wohl vor allem die unliebsame, weil günstigere, Konkurrenz sein, die die Bahn bewogen hat, gegen das Start-up vorzugehen – auch wenn der Konzern das offiziell bestreitet. Die Bahn argumentiert in ihrer Klage, Yourbus biete „Fernverkehr-Busreisen überwiegend zwischen deutschen Großstädten mit Hilfe eines speziellen Geschäfts- und Buchungsprozesses an. Die Beklagte unterhält damit ein Angebot von deutschen sog. Intercity-Verbindungen“. Soll heißen: Yourbus betreibt Linienverkehr, der in Konkurrenz zur Bahn steht. Und für den hat die Firma keine Genehmigung. Ätsch.

    „Unser Eindruck ist: Die Bahn will uns plattmachen“, sagt Janisch von Yourbus. Es gehe dem Konzern darum, ein Exempel zu statuieren. Erst schickte die Bahn im Frühsommer eine Abmahnung, dann kam per Telefon die Nachfrage, warum die Firma nicht einknicke, und schließlich lag die Klage auf dem Tisch. „Der Verkehrsmarkt unterliegt Spielregeln, die für Groß und Klein gelten“, begründet die Bahn ihr Vorgehen.

    Ein Satz, mit dem es sich die Bahn allerdings recht einfach macht. Schließlich gehört sie zu 100 Prozent dem Staat. Mit der Klage gegen Yourbus geht also der Staat gegen private Konkurrenten vor. Und indirekt helfen die Politiker im Aufsichtsrat, die in Sonntagsreden gerne von jungen Menschen mehr Mut zum Risiko und Firmengründungen fordern, werktags bei der Zerstörung kreativer Konkurrenz.

    Eine Berufung können sich die Gründer nicht leisten

    Zumal Yourbus nur in der Theorie ein direkter Wettbewerber für die Staatsbahn ist. Zum einen, weil die Gründer davon träumen, im besten Fall irgendwann einmal 300.000 Fahrgäste pro Jahr durchs Land zu befördern. Die Bahn hat allein an einem Tag mehr Kunden im Fernverkehr.

    Zum anderen, weil Yourbus weniger der Bahn als der Auto-Mitfahrzentrale Konkurrenz macht. „Unsere Fahrgäste können sich die hohen Preise der Bahn meistens nicht leisten. 90 Prozent von ihnen sind in den vergangenen sechs Monaten nicht Zug gefahren“, sagt Mitgründer Janisch. Außerdem erschließe die Firma neue Zielgruppen. Viele Mitfahrer seien früher einfach zu Hause geblieben.

    Warum der Staatskonzern trotz dieser nur gefühlten Konkurrenz gegen die Firma vorgeht, lässt sich erklären: Denn die Bundesregierung will den Fernverkehr für Busse liberalisieren. Und die Bahn ist derzeit selbst der größte Busanbieter der Republik. Entsprechend dürfte der Konzern versucht sein, ein Doppelmonopol bei Zügen und Bussen zu etablieren. Yourbus wird deshalb wohl weniger als aktueller denn als künftiger Konkurrent gesehen, den es schon heute zu bekämpfen gilt.

     

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    Wann die Regierung dem Gesetz von 1934 ein Update verpasst, und wie großzügig die Liberalisierung ausfallen wird, ist derzeit offen. So oder so dürfte die Novelle für die Yourbus-Gründer zu spät kommen. Am 19. November verhandelt das Landgericht Frankfurt die Klage der Bahn.

    Nur weil befreundete Anwälte Janisch und Co. unterstützen und die drei Gründer bei Freunden und Familien Tausende Euro zusammengekratzt haben, sind sie das Prozessrisiko überhaupt eingegangen. Falls sie in der ersten Instanz verlieren, hat sie ihr Kampf für mehr Wettbewerb 10.000 Euro gekostet. „Eine Berufung können wir uns nicht leisten“, sagt Janisch.

    Yourbus muss also gewinnen. Und selbst wenn das gelingt, ist die Firma lange noch nicht die Siegerin des Konflikts. Denn die finanzkräftige Bahn wird im Zweifel einfach weiterklagen.

     

    (Quelle: Spiegel.de)

    Tag der offenen Tür bei Vetter-Touristik

    Die ganze Welt im Wohnzimmer

    Tausende Gäste waren zum Tag der offenen Tür zu Vetter-Touristik nach Salzfurtkapelle gekommen.
    SALZFURTKAPELLE/MZ. Der Muskelkater wird kommen: Birgit Vetter, Chefin von Vetter-Touristik, verteilte am Sonnabend beim Tag der offenen Tür des Reiseveranstalters druckfrische Kataloge. Auf „an die 10 000 Stück“ schätzt sie deren Zahl. Das sei die Erfahrung der Vergangenheit.

    Zum 18. Mal gab es den Tag der offenen Tür bei Vetter – und jedes Jahr wider leben die Besucher vor Ort ihre ganz speziellen Reiseträume. Die sind zwischen Anhalt-Bitterfeld, dem Nordkap und Afrika angesiedelt und werden in der Regel in einem der 25 Busse des Unternehmens in Angriff genommen. Hunderttausende Kilometer nehmen die unter die Räder. Die heimische Region spielt dabei allerdings eine weniger bedeutende Rolle. „Wir stellen uns natürlich auf unsere Kunden ein“, sagt Birgit Vetter. Die wollen Urlaub in Österreich, der Schweiz oder Italien machen, die Sehenswürdigkeiten vor der Haustür allerdings in der Regel auf eigene Kappe erkunden.

    „Deshalb haben wir auch keine speziellen Angebote zu 800 Jahre Anhalt“, betont die Fachfrau. Was jedoch nicht bedeuten soll, dass Reiseträume nur in der Ferne wahr werden könnten. Angebote für Tagesfahrten oder Kurzurlaube gibt es. Sie sind zwischen Harz, Dübener Heide und Spreewald angesiedelt. In Lehdescher Festtagstracht beispielsweise warb Saskia Körner für eine Stippvisite an der Spree. „Hier wohne ich“, sagt sie. Der Finger der jungen Frau wandert über das Banner mit dem Abbild des „Café Venedig“, in dem es neben Torten auch die Klassiker des Spreewalds gibt: Meerrettich, Gurken und Senf. Kostproben reichte sie zu hunderten und war längst nicht die einzige, die mit kulinarischen Raffinessen um die Besuchergunst warb.

    Bei frischem Most aus der benachbarten Kelterei nutzte Sarah Hübner aus dem Odenwald die Gelegenheit zum Gespräch mit alten Bekannten. „Wir haben hier Leute am Stand begrüßt, die waren erst vor ein paar Wochen bei uns zu Besuch“, erklärt sie. Natur pur, sagt sie, ziehe die Leute ins Hotel „Wiesengrund“ nach Lindenfels. Dabei gehe es ganz sicher nicht um spektakuläre Erlebnisse. „Wir bieten Ruhe und Entspannung.“

    Neue Sichten auf die Welt verspricht hingegen die Reise nach Nordafrika. Busse rollen in der neuen Saison erstmals über Frankreich und Spanien nach Marokko. Königsstädte, Märkte und Strände rücken in den Mittelpunkt. „Ein Angebot für die jüngeren Senioren“, weiß Birgit Vetter, die durchaus einen Wandel im Bus-Tourismus zu beobachten glaubt. Die Gäste würden jünger und aktiver werden, sagt sie, Busreisen würden längst nicht mehr eine reine Angelegenheit für die ganz reife Generation sein.

    Deshalb steht immer mehr das aktive Erleben im Mittelpunkt. Normal, dass unterm Hallendach beim Tag der offenen Tür für Besuche im Tropical Island oder ausgedehnte Radtouren in ganz Europa geworben wurde. „Du findest immer was. Wenn nicht die Reise, dann wenigstens ein paar Ideen“, machte Klaus Jahnke seinem Herzen Luft. Der Jung-Rentner ist noch nie mit dem Bus in den Urlaub gefahren. Dafür liebt er das eigene Auto zu sehr. „Aber überlegen kann man sich das doch mal“, fügt Ehefrau Susanne hinzu. Schließlich gebe es dann die Parkplatzsuche nicht mehr. „Dann sind wir gleich vor Ort“, sagt sie und scheint ihren Mann damit schon ein bisschen entwaffnet zu haben. Klaus Jahnke bleibt beim Jein und gönnt sich die Auszeit.
    (Quelle MZ-web)

    Schumann Reisen kämpft ums Überleben

    Schumann-Reisen in Triptis soll trotz des vorläufigen Insolvenzantrages gegen Inhaber Thomas Schumann weitergeführt werden. Das Amtsgericht Gera hat gestern die Geraer Rechtsanwältin Kerstin Jeska-Zimmermann zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Reisen seien bisher nicht betroffen.
    Triptis/Gera. Schumann, der das Familienunternehmen 1990 gegründet hatte, konnte in der Vergangenheit bereits mehrere Insolvenzanträge abwehren. Eine Krankenkasse hat nun neuerlich gegen Schumann einen Insolvenzantrag gestellt. Mitarbeiter des Reiseunternehmens haben offene Lohn- und Gehaltsforderungen, die teilweise bis ins Jahr 2009 zurückreichen.

    Schumann belasten Altforderungen in Höhe von über drei Millionen Euro noch aus dem Jahr 2006. „Mit der Vogelgrippe ist das China-Geschäft zusammengebrochen“, erklärt der Reiseunternehmer. Er konnte weniger Touristen aus Fernost nach Europa bringen, blieb auf Rechnungen in Höhe von 1,4 Millionen Euro sitzen. „Das löste eine Spirale aus“, so der Geschäftsmann. Banken hätten Kredite zurückgezogen, obwohl seit 2008 wieder gute Erträge erwirtschaftet worden seien. Hinzu kommen gestiegene Spritpreise. Vom Flugverbot, das in Folge des Ascheregens eines isländischen Vulkans im Frühjahr 2010 verhängt wurde, war ein Dutzend Reisen mit mehr als 500 Gästen betroffen. Auf einem Teil der Kosten blieb das Unternehmen sitzen. „Das hat uns noch einmal eine halbe Million Euro Liquidität entzogen“, so der Firmenchef.

    Thomas Schumann sieht die vorläufige Insolvenz als eine Chance, den Zopf der Altlasten abzuschneiden. Bereits seit März gibt es mit den Reiseprofis A-Z Touristik in Naumburg einen Kooperationspartner, der offenbar interessiert ist, den Betrieb fortzuführen und die Marke zu erhalten.

    Keine Sorge müssen sich die über 700 Schumann-Reisenden machen, die zurzeit weltweit unterwegs sind, darunter in den USA, Indien und auf Madagaskar. „Sie sind in keinster Weise betroffen“, betont Thomas Schumann. Er versichert im selben Atemzug, dass auch sämtliche künftigen Reisen stattfinden werden. Und präsentiert die Reisekataloge für 2011/12: „Wir blicken in die Zukunft und nicht zurück nach China.“

    Insolvenzantrag soll Schumann-Reisen neue Perspektive eröffnen
    „Es ist kein schwarzer, sondern ein sonniger Tag so wie das Wetter draußen“, zeigt sich gestern Thomas Schumann optimistisch. Obwohl dem Mann die Insolvenz droht. Das Privatvermögen seiner Familie hat er in das Reiseunternehmen gesteckt. Drei Monate haben die vorläufige Insolvenzverwalterin Kerstin Jeska-Zimmermann, Dr. Ulrich Graf und Siegfried Meisel Zeit, um die Weichen auf Zukunft zu stellen für den Betrieb (Jahresumsatz 2009: 16 Millionen Euro), dessen zwanzigstes das schwierigste Jahr seiner Geschichte ist.
    (Quelle: Thüringer Landeszeitung)

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